Ein wichtiger Schritt für einen agileren Studienstandort
Berlin. Deutschland ist heute der Einführung von verbindlichen
Standardvertragsklauseln für Verträge zwischen Unternehmen und
medizinischen Einrichtungen über die Durchführung klinischer
Prüfungen einen Schritt nähergekommen. Denn der Bundesrat hat
einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Damit kann das
Bundesgesundheitsministerium die Verordnung nun zeitnah in Kraft
setzen.